Das Vermittlerregister
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler bedürfen regelmäßig einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie müssen sich unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen. Die gewerbebezogenen Daten sind hier frei einsehbar. Die Nutzung der Daten zu werblichen Zwecken ist untersagt.